Du bist neu in unserem Verein und weißt noch nicht so richtig, wie das alles bei uns funktioniert? Kein Problem, diese Seite dient Deiner Orientierung. Hier findest Du alle Infos für neue Mitglieder.
Das Ganze ist aufgebaut, wie eine FAQ – einfach auf ein Thema klicken und mehr Informationen werden eingeblendet. Als absoluter Neueinsteiger solltest wirklich alles durchlesen und befolgen. Auch wenn das viel ist 🙂
Du findest unten Antworten auf die Themenbereiche Flugplatz, Lizenzen, Fliegen und Flugbetrieb sowie Verein. Wenn Du noch kein Mitglied bist, findest Du hier sicher auch interessante Informationen. Einige Informations-Zugänge werden Dir aber versperrt sein.
Flugplatz
Hier erfährst Du alles darüber, wie der Flugplatz funktioniert und wer ihn betreibt.
Wer betreibt den Flugplatz?
Der Flugplatzbetreiber heißt Flugplatzgemeinschaft Grenzland e.V. – kurz FPG. Die FPG ist ein Verein mit genau zwei Mitgliedern: dem LSV Grenzland e.V. (das sind wir) und der Motorfluggruppe Grenzland e.V. (kurz MOF).
Unser Flugplatz ist ein Verkehrslandeplatz. Damit sind wir so etwas ähnliches, wie eine öffentliche Straße: bei uns darf jeder landen, der legal unterwegs ist und dessen Flugzeug innerhalb der Zulassungsparameter für unseren Flugplatz liegt.
Der Flugplatz wird von der FPG komplett ehrenamtlich betrieben. Die gesamte Infrastruktur, die Du siehst (Hallen, Turm, kurzgemähte Wiese usw.) bauen, betreiben und erhalten wir in unserer Freizeit.
MOF / LSV / FPG – was ist eigentlich der Unterschied?
Die MOF und wir (LSV) sind die Luftsportvereine am Flugplatz. Innerhalb der MOF und des LSV regeln die Mitglieder ihr Miteinander und die Organisation ihres jeweiligen Flugbetriebes. Die FPG als Betreiberin des Flugplatzes kümmert sich um alles, was mit eben diesem Betrieb zu tun hat: sie organisiert die Türmer, sie kümmert sich um die Pflege des Flugplatzes, sie ist die offizielle Verkäuferin des Flugzeugsprits (AVGAS) und sie kassiert die Mieten und Landegebühren.
All diese Leistungen sind ehrenamtlich, so dass am Ende in sehr vielen Fällen die Mitglieder der Vereine die genannten Arbeiten erbringen. Die Organisation und Finanzierung etwaiger Arbeiten obliegt aber der FPG.
Lizenzen
Das Lizenzwesen für Privatpiloten in der EU ist ein wenig unübersichtlich und für den Aussenstehenden zunächst vermutlich schwer verständlich. Wir versuchen es hier mal ein wenig aufzuklären.
Grundlegendes zu Fluglizenzen
Grundsätzlich braucht man zum Führen eines Flugzeuges eine Lizenz. Die Regeln für den Lizenzerwerb legt die EASA EU-weit fest – konkret in einem Gesetz, das auf den charmanten Namen Part-FCL hört. Interessanterweise – und für den Laien vermutlich völlig unverständlich – unterscheidet die EASA zwischen Flugzeugen und Luftsportgeräten. EASA Regeln gelten nur für Flugzeuge. Luftsportgeräte werden national reguliert – also bei uns durch deutsche Gesetzgebung. Das heißt, die Lizenz für ein Segelflugzeug oder eine Cessna unterliegt der EASA Gesetzgebung, die Lizenz für ein Ultraleichtflugzeug unterliegt rein deutscher Gesetzgebung.
Luftsportgeräte sind alle kleinen Motorflugzeuge bis 472,5kg Abfluggewicht und alle Tragschrauber. Deutsche Luftsportgeräte erkannt man am Kennzeichen daran, dass nach dem „D-“ der Buchstabe „M“ folgt (z.B. D-MFXY).
Segelflugzeuge und größere Motorflugzeuge sind in diesem Sinne keine Luftsportgeräte, sondern Flugzeuge.
Zur Steigerung der Verwirrung werden EASA Lizenzen für Privatpiloten von den Landesluftfahrtbehörden ausgegeben (bei uns Bezirksregierung Düsseldorf), kommerziell genutzte Lizenzen vom Luftfahrtbundesamt und Lizenzen für Luftsportgeräte von den beiden Luftsportverbänden DAeC und DULV.
Zusätzlich braucht man für jede Lizenz eine Flugtauglichkeitsbestätigung (das sogenannte Medical) und ein Funksprechzeugnis für den Flugfunk. Und wenn Du ein Motorflugzeug fliegen willst brauchst Du auch eine Zuverlässigkeitsüberprüfung.
Das Medical stellt ein Flugmediziner aus (der vom Luftfahrtbundesamt beaufsichtigt wird), das Funksprechzeugnis kommt von der Bundesnetzagentur und die Zuverlässigkeitsüberprüfung von der Landesluftfahrtbehörde. Alles klar soweit? Föderale Strukturen sind eine feine Sache, was? Details zu allen diesen Lizenzen und Bestätigungen findest Du weiter unten.
Lizenzen zum Segelfliegen
Zum Führen von Segelflugzeugen benötigt man eine der beiden folgenden Lizenzen: LAPL(S) oder SPL. Der Unterschied zwischen beiden Lizenzen ist minimal. Mit der SPL kann man Fluglehrer werden und im nichtgewerblichen Bereich (ggfs. sogar im gewerblichen Bereich mit entsprechendem Lizenzvermerk) Gäste fliegen. Ausserdem gilt die SPL weltweit während LAPL(S) nur im EASA Land gilt (EU plus 4 Länder).
Die Gemeinsamkeiten überwiegen aber:
Lizenzrechte | Führung von Segelflugzeugen und Motorseglern. Passagiere mit 10Std oder 30 Starts als PIC nach Scheinerhalt. |
Erster Alleinflug ab | 14 Jahre, 14-jährige schaffen das meist mit 40-60 Starts. Für jedes Jahr, dass man älter ist als 14, muss man auf diese Zahlen etwa 2 Starts addieren. |
Lizenzausstellung ab | 16 Jahre |
Theoretische Ausbildung (im LSV im Winter) | 9 Fächer: Luftrecht, Menschliches Leistungsvermögen, Meteorologie, Kommunikation, Grundlagen des Fliegens, Betriebliche Verfahren, Flugleistung und Flugplanung, Allgemeine Luftfahrtkunde, Navigation. Prüfung ist i.W. multiple Choice bei der Bezirksregierung Düsseldorf. Dauer 5 Stunden. Man kann auch Teilprüfungen ablegen, bzw. bestehen. Man muß in jedem Fach mindestens 75% richtige Antworten haben, um das Fach zu bestehen. |
Praktische Ausbildung (üblicherweise im Sommer) | min 15 Std. auf Segelflugzeug oder Motorsegler davon min 10 Std mit Lehrer und min 2 Std solo, 45 Starts und Landungen, 50km Überlandflug oder 100km Überlandflug mit Lehrer. Je Startart min 5 (Winde 10) Starts mit Lehrer und 5 allein. Praktische Prüfung üblicherweise in Grefrath mit einem Prüfer der Bezirksregierung, 3 Starts mit Prüfer, davon eine Startunterbrechung. |
Lizenzerweiterung auf Motorsegler (TMG) | 6 Std Ausbildung auf Motorsegler, davon min 4 Std mit Lehrer, solo Überlandflug min. 150km mit min. einer Landung. Praktische Prüfung ca. 1 Std, mündliche Prüfung in: Grundlagen des Fliegens, Betriebliche Verfahren, Flugleistung und Flugplanung, Allgemeine Luftfahrtkunde und Navigation |
Lizenzerhalt | Lizenz gilt zeitlich unbegrenzt, aber zum Fliegen müssen nachgewiesen werden 5 Std und 15 Starts so wie 2 Checkflüge mit Lehrer innerhalb der letzten 24 Monate. |
Was für Aussenstehende verwirrend aussehen mag: man kann unter Umständen schon allein fliegen, hat aber noch keine Fluglizenzen. Anders als beim Fahren-Lernen findet ein Teil der fliegerischen Ausbildung im Alleinflug statt. So erklärt sich der Altersunterschied zwischen 1. Alleinflug und Lizenzerhalt.
Es gibt noch eine ganze Reihe von zusätzlichen Bedingungen, Vereinfachungen für Piloten mit anderen Lizenzen und Details, die für den Überblick eher verwirrend sind. Wer das genau nachlesen will, klickt auf diesen Button hier unten:
Lizenzen für Motorflugzeuge
Erläuterung in Arbeit – einstweilen gibt’s Details hier
Lizenz für ein Ultraleicht-Flugzeug
Erläuterung in Arbeit – einstweilen gibt’s Details hier
Funksprechzeugnis
Für das Führen eines Flugzeuges benötigt man neben der Fluglizenz auch eine Funklizenz. Für Privatpiloten ist das in aller Regel ein BZF (Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst ). Das gibt’s in Englisch/Deutsch (BZF I) oder nur in Deutsch (BZF II). Wer im Ausland fliegen will, braucht zwingend ein BZF I. Darüber hinaus gibt’s das AZF (Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst). Während BZF Zeugnisse für den Flugfunk im Sichtflug berechtigen, berechtigt das AZF zusätzlich zum Funkverkehr für Instrumentenflugregeln.
Der LSV Grenzland bildet im Winter bei genügend Interesse (also praktisch immer) für den Erwerb des BZF I und II aus. Hierbei liegt der Fokus auf dem praktischen Teil – dem Funken. In aller Regel führt ein Airline-Pilot oder Fluglotse diese Ausbildung durch. Den Theorieteil lernen die Schüler im Eigenstudium.
Die Prüfung erfolgt in Köln bei der Bundesnetzagentur.
Windenfahrerschein
Der Windenstart ist aus Kostengründen die bevorzugte Startart in Grefrath – vor allem in der Schulung. Dafür braucht es Windenfahrer. Sobald ein Flugschüler 15 ist und allein fliegen darf, beginnen wir ihn als Windenfahrer auszubilden. Die Ausbildung ist geregelt in den „Startwindenfahrerbestimmungen“ des Deutschen Aeroclub.
Die Ausbildung geht über mindestens 10 Ausbildungstage mit jeweils mindestens 10 Schlepps. Danach nimmt unser Ausbildungsleiter die Prüfung ab. Neben dem Schleppen lernt der Windenfahrer Wartung, Auf- und Abbau der Winde sowie Reparaturen am Schleppseil (Seilrisse flicken, Sollbruchstellen austauschen, etc.). Ab 16 Jahren kann der junge Windenfahrer allein schleppen.
Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP)
Seit den schrecklichen Attentaten von 9-11 geht das deutsche Innenministerium davon aus, dass alle deutschen Motorflieger vermutlich Terroristen sind. Daher müssen deutsche Piloten als einzige in der EU eine sogenannte Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) über sich ergehen lassen. Zu allem Überfluß müssen sie die auch noch bezahlen (Kosten liegen so zwischen €50,- und €100,-). Zum Glück sind Segelflieger nicht grundsätzlich terrorismusverdächtig und brauchen daher keine ZÜP.
So eine ZÜP gilt natürlich auch nicht ein Leben lang, sondern nur 5 Jahre. Beantragt wird sie bei der Bezirksregierung (Düsseldorf in unserem Fall). Es kann bis zu 3 Monaten dauern, bis Du die Bestätigung erhältst, vorerst nicht als Terrorist in die engere Wahl zu kommen. Ohne ZÜP dürfen wir Dir nicht beibringen, Motorflugzeuge zu fliegen oder sie zu benutzen.
Deutschland ist das einzige Land in der EU, das diesen Unfug eingeführt hat. Wenn Dir das zu blöd ist, besteht die Möglichkeit in einem anderen EU Land Deine Ausbildung zu machen. Die Lizenzen sind in der EU alle gleichwertig. Mit einer nicht-deutschen Lizenz unterliegst Du dem ZÜP-Unsinn nicht.
Medical
Wer fliegen will muss flugtauglich sein. Diese Flugtauglichkeit stellt ein Fliegerarzt fest. Wenn Du tauglich bist, erhältst Du ein sogenanntes Medical. Je nachdem, wie alt Du bist, gilt das Medical zwischen 5 Jahren und einem Jahr. Je älter Du bist, desto kürzer gilt es.
Spätestens vor Deinem ersten Alleinflug brauchst Du so ein Medical. Oder wenn Du vor dem 14. Lebensjahr mit der Schulung beginnst.
Beim LBA gibt es ein Übersicht aller Fliegerärzte. Viele von uns gehen zu Dr. Scheuten, Dr. Hauer oder Dr. Aretz.
Fliegen und Flugbetrieb
In diesem Abschnitt erklären wir Dir, wie wir unseren Flugbetrieb organisieren, wie unser Tagesablauf ist und was Du alles tun musst, um mitzumachen.
Tagesablauf beim Segelfliegen
Unser Segelflugbetrieb geht – abhängig vom Wetter – etwa von Mitte März bis Ende Oktober. Während dieser Zeit, findet Flugbetrieb an Wochenenden, Feiertagen und im Rahmen von Fliegerlagern statt.
Wer fliegen will, dessen Hand muß mindestens 1x täglich das Hallentor anfassen. Entweder beim Ausräumen oder beim Einräumen – am Besten aber bei beidem. Wir räumen um 10:00 aus und fliegen je nach Wetter und Tageslänge bis ca. 19:00. Danach räumen wir ein (dauert meist auch nochmal eine Stunde), räumen auf und dokumentieren den Flugtag. Danach gibt’s meist noch Gegrilltes und etwas zu trinken.
Bitte stelle Deine Flugbetriebsteilnahme auf diese Tagesdauer ein.
Zwischen November und Mitte März ist Winter 🙂 Da fliegen wir nur in Ausnahmefällen mit den Segelflugzeugen. Für Flugschüler ist dann Samstags von 10:00 bis 13:00 Theorieunterricht. Und danach steht Werkstattarbeit auf dem Programm. Für die, die schon fliegen können, beginnt die Werkstattarbeit Samstags um 10:00. Sonntags arbeiten wir nur nach separater Absprache in der Werkstatt.
Ablauf bei der Segelflugschulung
Zeitlicher Ablauf
Schulbetrieb im Segelflug orientiert sich zeitlich am ganz normalen Tagesablauf beim Segelfliegen. Im Rahmen des Briefings zu Beginn des Flugtages, werden die Flugschüler samt einer Reihenfolge auf die zur Verfügung stehenden Flugzeuge verteilt.
Schulflüge vs. Mitarbeit
In Abhängigkeit von Wetter, verfügbaren Kapazitäten und Aufnahmefähigkeit der Flugschüler streben wir üblicherweise zwischen 2-4 Schulstarts pro Schüler und Flugtag an. Wenn Du als Flugschüler nicht gerade selber fliegst, dann erwarten wir von Dir aktive Teilnahme am Flugbetrieb: Startschreiber, Flugzeugrückholer, Seile-Rückholer, Flächenmann/-frau, Einklinker und so weiter. Wenn Du schon fortgeschrittener bist in der Ausbildung wirst Du auch als Windenfahrer ausgebildet und wir werden Dich tageweise als Windenfahrer einteilen.
Formales und Inhalte der Schulung
Inhaltlich sind Ablauf und Inhalte der Segelflugausbildung europaweit einheitlich durch die EASA im sogenannten Part FCL geregelt (ab Seite 145). Die Methodik, nach der wir Dich dabei ausbilden ist geregelt durch die sogenannte Methodik der Segelflugausbildung. Formal sind wir eine Ausbildungsstätte der ATO des Aeroclub NRW.
Ablauf bei der Motorflugschulung
Während die Segelflugschulung gewissermassen im Kollektiv stattfindet, fliegt der Motorflugschüler mehr oder weniger allein – bis auf den Fluglehrer natürlich. Wenn Du mit der Motorfliegerei bei uns anfängst, wird der Ausbildungsleiter Dir einen oder mehrere Fluglehrer zuteilen. Mit denen vereinbarst Du individuell Deine Schulungstermine. Alles läuft ehrenamtlich – und manchmal hat Dein Lehrer passend Zeit für Dich. Und manchmal eben nicht. Wenn Du zack-zack durch die Ausbildung kommen willst, sind wir der falsche Verein für Dich.
Flugzeugreservierungen erledigst Du über unsere Verwaltungssoftware vereinsflieger.
Flugbuch / Umgang mit dem Flugbuch
Jeder, der fliegt, braucht ein Flugbuch. Alle – auch Flügschüler – unterliegen dem Zwang ein solches Flugbuch zu führen. Wie das geht haben wir hier schonmal erläutert. Wenn Du neu bist bei uns, kannst Du Dein Flugbuch entweder online bei einem der üblichen Luftfahrt-Online-Shops kaufen (z.B. bei Üli). Oder Du sprichst Tobi an, unseren Kassierer. Wir haben normalerweise auch meist ein paar Flugbücher auf Halde. Die Kosten liegen so um die €10,-
Im Winter gibt’s meist eine Sammelbestellung für Luftfahrtkarten (brauchst Du als Anfänger noch nicht) und sonstiges Fliegergerödel (Tape, Luftfahrtkarten für Frankreich, Flug- und Bordbücher). Das läuft über vereinsflieger und wir informieren über gesonderte Rundmail über diese Sammelbestellung.
Ausbildungsnachweis und ATO
Deine Ausbildung unterliegt den Gesetzen der EASA. Die hat festgelegt, dass Flugschüler nur im Rahmen einer Approved Training Organisation (ATO) ausgebildet werden dürfen. So eine ATO ist sowas ähnliches, wie eine Fahrschule in kompliziert. Und mit sehr viel mehr Bürokratie. In unserem Falle haben wir keine eigene ATO für den LSV Grenzland e.V., sondern wir sind eine Ausbildungsstätte der ATO des Aeroclub NRW. Das ist die NRW Ausprägung des Deutschen Aeroclub (DAeC). Da sind wir Mitglied.
Das hat mehrere Vorteile:
- wir müssen nicht die gesamte Bürokratie allein bekämpfen
- wir können – innerhalb von NRW – auf allen Flugplätzen mit allen Fluglehrern und Schulflugzeugen schulen. Wir Luftsportvereine in NRW sind defacto eine große Flugschule
Aber es bleibt noch Bürokratie übrig. Für Dich als Neuling (und vermutlich Flugschüler) ist der sogenannte Ausbildungsnachweis wichtig. Auf diesem Ausweis dokumentieren die Fluglehrer Deinen Ausbildungsfortschritt. Mit Beginn Deiner Schulung brauchst Du einen solchen Ausweis. Den gibt es entweder als „Loseblattsammlung“ (ausgedruckt aus unserem Online-ATO Programm) oder als kleines (A6) blaues Büchlein. Wenn Du bei der Aufnahme keinen Ausbildungsnachweis in die Hand gedrückt bekommen hast, sprich bitte Michi an. Das ist unser Ausbildungsleiter.
Beide sind gleich gut. Du musst den Ausbildungsnachweis immer dabei haben wenn Du schulst. Wenn Du 16 Jahre oder älter bist und am Schul-/Flugbetrieb teilnimmst, musst Du zwingend Deinen Personalausweis dabei haben. Wir werden sporadisch von der Bezirksregierung Düsseldorf kontrolliert und Du darfst nur fliegen, wenn Du Dich ausweisen kannst.
Hast Du Perso und/oder Ausbildungsnachweise nicht dabei, bedeutet das auch, Du fliegst nicht.
Am Ende Deiner Ausbildung geht der vollständig ausgefüllte Ausbildungsnachweis (samt einiger anderer Dokumente) an die Bezirksregierung Düsseldorf.
Verhalten am Start und beim Flugbetrieb
Auch wenn’s lustig und entspannt aussieht – so ein Flugbetrieb birgt reichlich Gefahren. Alles mögliche kann schief gehen. Und wenn man Fehler erst in der Luft bemerkt, ist’s womöglich zu spät. Der ganz große Spaß und die ganz große Katastrophe liegen beim Fliegen näher beieinander, als in manch anderer Sportart.
Flugsicherheit steht bei uns daher sehr im Fokus. Der Startbetrieb am Segelflugstart funktioniert, wenn alle aufpassen, wie eine doppelt und dreifach abgesicherte Expedition. Wenn mehr, als nur der jeweils startende Pilot aufpasst, ist die Chance viel höher, Fehler oder Fehlverhalten rechtzeitig zu identifizieren.
Das bedeutet aber auch, dass alle bei der Sache sein müssen. Im Zeitalter von whatsapp, Facebook und Snapchat ist das leider nicht so einfach, wie man denkt. Niemand wird meckern, wenn Du mal ein Bild machst mit Deinem Handy. Aber wenn Du lieber den ganzen Tag auf Dein Handy schaust und chattest, bist Du leider falsch bei uns. Du stellst damit ein Risiko für Dich und andere dar.
Ähnliches gilt für das gesellige Quatschen. Natürlich findet das am Start statt und natürlich muss das auch sein. Es darf nur nie soweit gehen, dass Du
- sicherheitsrelevante Vorfälle übersiehst.
- andere davon abhältst, aufmerksam zu sein.
- Arbeit übersiehst: wer sitzt, macht ‚was falsch.
Ich möchte Freunde / Verwandte mitbringen
Wir freuen uns immer über Besucher. Bring gern Freunde und Bekannte mit zum Fliegen. Die müssen natürlich nicht den ganzen Tag bleiben. Wenn die mal mitfliegen wollen, kann man das meist kurzfristig organisieren. Die Kosten sind dieselben, als wenn Du fliegst.
Wenn Dein Besuch da ist, läßt Du Dich am Besten entweder via Handy informieren. Oder – besser – Du bittest Deine Besucher, sich am Turm zu melden. Der Türmer wird uns dann informieren und jemand vom Segelflugstart kann losfahren und Deine Gäste einsammeln. Insbesondere Menschen, die noch nie auf unserem Flugplatz waren, solltest Du niemals unbeaufsichtigt herumlaufen lassen. Zu gefährlich.
Bitte beachte, dass Alkohol/Drogen und Flugbetrieb nicht zusammenpassen – – auch bei Gästen.
Verein
Dieser Abschnitt erläutert wesentliche Bereiche unseres Vereinslebens.
Regeltermine im LSV
Wir haben ein paar (halb-) feste Termine über das Jahr. Unser erster Termin im Jahr ist meist die
- Mitgliederversammlung – sie findet Ende Feb / Anfang Mär statt. Alle aktiven Mitglieder sind stimmberechtigt und sollten auch teilnehmen. Dann hätten wir das
- Anfliegen – wir begrüssen die Saison mit einer schönen Fete. Meist so Anfang/Mitte März. Als nächstes kommt der
- Kappes Cup – unser Segelflug-Wettbewerb am Niederrhein. Jährlich alternierend am langen Himmelfahrtswochenende in Krefeld oder in Grefrath. Danach käme das
- Fliegen auf der Wasserkuppe. Die Wasserkuppe ist der Geburtsort der Segelfliegerei. Wir gehen immer am langen Fronleichnamswochenende dort fliegen. Kurze Zeit später kommt dann das
- Sommerfliegerlager. Es findet immer in den ersten zwei Wochen der NRW Sommerferien statt. Wir fliegen an unterschiedlichen Orten in Deutschland. Besonders gern sind wir in Leibertingen. Am Ende der Saison folgt dann häufig, aber nicht immer
- der Kunstfluglehrgang im Oktober. Eine Woche lang können fortgeschrittene Piloten Kunstflug erlernen. Am Saisonende kommt dann das
- Abfliegen im November. Wir sagen der Saison ade, freuen uns über viele schöne Flüge und bereiten uns so langsam auf den Winter vor. Zu guter letzt kommt dann häufig noch die
- Nikolausfeier rund um den 6.12. Insbesondere, wenn wir viele kleine Kinder im Verein haben, ist es immer eine tolle Sache, den Nikolaus aus unserer Remo steigen zu sehen.
Außerdem treffen sich Mittwochs ab ca. 18:00 mal mehr und mal weniger Mitglieder zum Stammtisch in unserem Vereinsheim. Da bist Du natürlich auch Willkommen.
vereinsflieger.de – was ist das überhaupt
Die komplette Verwaltung unseres Vereins läuft über ein Online-System, das auf den Namen vereinsflieger hört. Jedes Mitglied braucht zwingend einen Zugang. Hier kannst Du nachlesen, wie Du Dir Deinen Zugang freischaltest.
Wesentliche Funktionen, die Du in Vereinsflieger erledigen musst sind:
- Pflege Deiner Kontakt und Bankdaten.
- Pflege Deiner Lizenzendokumente. Wir lassen Dich nicht fliegen, wenn wir keine gültigen Lizenzdokumente von Dir vorliegen haben. Auch Flügschüler ohne eigene Lizenz müssen hier mindestens ihr Medical, ihre ZÜP (nur Motorflieger), polizeiliches Führungszeugnis und etwaig erforderliche Erlaubnisse ihrer Erziehungsberechtigten hochladen. Wie das alles geht steht hier.
- Wenn Du eine Motorflugausbildung machst, buchst Du in vereinsflieger auch das Motorflugzeug, auf dem Du schulst.
Flugzeiten im Motorflug tauchen ca. 15min nach der letzten Landung automatisch in Vereinsflieger auf. Du kannst die Flugzeiten für Dein Flugbuch also bequem vom Handy oder PC aus einsehen.
Flugzeiten im Segelflug tauchen meist mit einem Zeitverzug von wenigen Minuten in Vereinsflieger auf. Allerdings nur dann, wenn wir einen Flugbetrieb samt Startwagen und Startlisten PC aufgebaut haben. Dann können Segelflieger ihre Flugzeiten auch bequem von Handy oder PC aus einsehen.
Wenn, was bei Flugbetrieb in der Woche gelegentlich vorkommt, nur sehr wenige Starts ohne Startwagen und Starlisten-PC gemacht werden, dann musst Du Deine Zeiten manuell in Vereinsflieger eintragen. Wie das geht, erklären Dir die Kameraden.
Die komplette Abrechnung (Flugzeiten, Beiträge, Getränke, etc.) läuft über dieses System.
Kosten und Abrechnung
Wir buchen sämtliche angefallenen Kosten via Lastschrift bei der Dir ab. Für Motorflüge sehr zeitnah – in der Saison zum Teil am selben Tag. Für Segelflüge relativ zeitnah und meist mindestens 1x pro Monat (in der Saison meist häufiger). Getränkekosten 1x pro Monat.
Kosten für’s Fliegen und für Getränke buchen wir jeweils nachschüssig (nachdem Du geflogen bist oder etwas an der Bar gekauft hast), Mitgliedsbeiträge immer für ein 1/2 Jahr im voraus Anfang Januar und Anfang Juli.
Kostenbeispiele
Anbei einmal zwei Kostenbeispiele für eine Ausbildung vom Fussgänger (= Du kannst nicht fliegen) zum Piloten für Segel- bzw. Motorflugzeuge.
Annahme: Du brauchst ca. 2 Jahre für die Lizenz (das ist nur für die Berücksichtigung der Mitgliedsgebühr relevant):
SPL (Segelflug) | PPL(A) Motorflug | |
Aufnahmegebühr | Erw.: €500,- Jugendl: €250,- | Erw.: €500,- Jugendl: €250,- |
Mitgliedsgebühr für 2 Jahre | Erw.: €972,- Jugendl.: €708,- | Erw.: €972,- Jugendl.: €708,- |
Ausbildung | Annahme:15 Std, 100 Starts Erw.: €675,- Jugendl.: €605,- | Annahme: 30 Std Katana, 45 Starts ca. €3.500,- |
Gesamt | Erw.: €2.147,- Jugendl.: €1.563,- | Erw.: €4.972,- Jugendl.: €4.458,- |
Die Kosten für das Funksprechzeugnis liegen bei um die €200,-. Hinzu kommen Kosten für Prüfungen, Schulungsmaterial (Bücher), etc. Kosten für Lehrer fallen nicht an. Bitte beachten: zusätzlichen fallen pro Jahr 50 Arbeitsstunden an, die Du im Rahmen von Flugbetrieb und Pflege/Wartung abarbeiten musst. Wenn Du diese Stunden nicht leisten möchtest berechnen wir €10,- pro nicht geleisteter Stunde.
Diese Zahlen sind Richtwerte. Die realen Zahlen in der Ausbildung können in Abhängigkeit vom individuellen Lernfortschritt stark variieren.
Die genauen Kosten findest Du in unserer Preisliste:
Die Webseite des Vereins – lsv-grenzland.de
Unsere Webseite hat gewissermassen zwei Gesichter. Ein öffentliches, das der Aussendarstellung unsere Vereins dient. Und ein Gesicht, das nur Mitglieder sehen können, wenn Sie auf den „Mitglieder“ Button oben rechts (bzw. im Menü auf Mobilgeräten) klicken. Dort kann man sich ein Passwort erzeugen. Die Freigabe erfolgt manuell (wegen Hackern) und kann im schlimmsten Falle 1-2 Tage auf sich warten lassen.
Im Mitgliederbereich siehst Du alle internen Mitteilungen und Ankündigungen, alle unsere Termine, sowie verschiedene, nur für Mitglieder relevante Links.
Ist Luftsport eine reine Jungs-Veranstaltung?
Man kann nicht leugnen, dass wir von einer Geschlechtergleichverteilung meilenweit entfernt sind. Das heißt allerdings nicht, dass Luftsport nur ‚was für Jungs ist. Zum Glück haben wir eine für einen Luftsportverein relativ große Mädelstruppe. Wir alle freuen uns natürlich über weiteren weiblichen Zuwachs in unserem Verein.
Übrigens, die WZ hat unsere Anna über ihre gesamte Ausbildung begleitet und regelmässig berichtet. Wenn Du mal lesen willst, wie es ist, fliegen zu lernen, dann schau doch mal rein in unsere Anna-Serie.
Anleitungen und Handbücher
Sämtliche Anleitungen zur Benutzung unserer Webseite gibt es hier. Sämtliche Anleitungen zur Benutzung von vereinsflieger findest Du hier. Sämtliche Flug- und Betriebshandbücher unserer Flugzeuge sind im Download-Bereich, wenn Du hier klickst. Checklisten für Flugzeuge und andere Einsatzfälle gibt’s ebenfalls im Download-Bereich, wenn man hier klickt.
Chip für Getränkekauf
Für die Bezahlung von Getränken und Speisen verwenden wir einen Chip. Der dient praktischerweise auch zugleich der Flugerfassung in unseren Motorflugzeugen. Diesen Chip gibt’s beim Kassierer.
Chip für Gebäudezugänge
Die Chips für die Gebäudezugänge unterscheiden sich leider von denen, mit denen wir Getränke bezahlen und Flüge erfassen. Die Zugangs-Chips gibt’s beim Geschäftsführer der FPG.
Satzung und formale Unterlagen des Vereins
Die gesamte Satzung samt aller Ordnungen gibt’s im Download-Bereich, wenn man hier klickt.
Regelkommunikation des Vereins
Sämtliche Kommunikation an die Mitglieder erfolgt via E-Mail. Es ist unbedingt erforderlich, dass Du Deine E-Mail regelmässig überprüfst. Parallel und wenn wir dran denken, verbreiten wir den Inhalt unserer E-Mails auch via Facebook (in unserer geschlossenen Gruppe „LSV Grenzland“) und via Telegram. Es gibt eine Reihe von Whatsapp Gruppen, die wir aber nicht für offizielle Kommunikation verwenden.
Wo kann ich noch weitere Informationen erhalten
Wir machen jährlich eine Info-Veranstaltung für Neueinsteiger, ihre Partner und Eltern sowie Interessenten. Da zeigen wir immer einen Foliensatz, wie den hier unten (der allerdings schon von 2015 ist – aber im Wesentlichen noch aktuell ist).
Ansprechpartner
Alle Ansprechpartner samt ihrer Kontaktdaten findest Du hier.