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Eilmeldung: Lizenzumschreibung bis 8.4.2015

Quelle: DAeC

Eilmeldung für Segelflieger

Achtung, wenn Ihr Eure alte Segelfluglizenz noch nicht umgeschrieben habt, solltet Ihr langsam in die Puschen kommen. Wer schon eine neue Lizenz hat, kann jetzt aufhören, weiterzulesen.

Nach aktuellen Informationen des Bundesverkehrsministeriums sind für die Umschreibung der Segelfluglizenz nach dem 8. April 2015 möglicherweise höhere Anforderungen als bislang abgestimmt, notwendig.

Deshalb empfehlen wir allen Scheininhabern, umgehend bis zum 8. April einen Antrag auf Umschreibung bei seiner zuständigen Luftfahrtbehörde zustellen. Nach diesem Tag ist voraussichtlich keine einfache Umschreibung mehr möglich. Dies bedeutet: Höherer Aufwand, höhere Kosten. ACHTUNG: Dies kann auch Piloten betreffen, die in den vergangenen Monaten hunderte Flugstunden nachweisen können, jedoch den 8. April einfach vergessen haben.

Die komplette Nachricht könnt Ihr hier nachlesen: http://www.daec.de/news-details/item/eilmeldung-fuer-segelflieger/