Flieger und Vögel teilen sich denselben Luftraum. Seit einigen Jahren sind in unseren Luftfahrt-Karten Gebiete mit umlaufenden grünen Punkten gekennzeichnet. Dieses sind „luftfahrtrelevante Vogelgebiete“ oder „Aircraft relevant Bird Areas“ (ABA).
ABAs sind Gebiete mit hohem Vogelaufkommen.
Diese Gebiete sollen in bestimmten Zeiten:
a) auf mögliche Zusammenstöße zwischen Flugzeugen und Vögeln hinweisen
b) die Vögel in Ihrer natürlichen Umgebung schützen (Rastgebiete zum Vogelzug, Brutzeiten, etc.).
Die Kennzeichnung der ABAs ist mit dem Zeitraum versehen, in dem mit besonderem Vogelaufkommen zu rechnen ist.
Zum Beispiel ist bei Kleve (ABA 166 /10-03) im Zeitraum von Oktober bis März mit besonders hohem Vogelaufkommen zu rechnen (siehe Kartenausschnitt).
Untersuchungen haben ergeben, daß in der gesetzlichen Mindestflughöhe von 2.000 ft (600m) GND die ABAs in der Regel gefahrlos überflogen werden können. Diese Höhe schützt also vor Zusammenstößen mit Vögeln, ausschließen kann man das nicht.Mit den ABAs sind keine unmittelbaren gesetzlichen Vorgaben oder Einschränkungen verbunden. Die Hinweise sollen Piloten ermöglichen, Risiken zu vermeiden. Es wird empfohlen die gesetzliche Mindestflughöhe einzuhalten. Sollte dies nicht möglich sein, sollte das Gebiet umflogen werden.
Weitere Informationen gibt es unter: http://www.aba.bfn.de