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Kein Ausbildungsbetrieb

Kein Ausbildungsbetrieb

Der DAEC hat die ATO ausgesetzt. Damit ist die Ausbildungsgenehmigung bis zum 19.04.2020 aufgehoben. Konkret: Kein Ausbildungsbetrieb am Doppelsteuer bis dahin möglich.

Nach dem Infektionsschutzgesetz sind alle „Zusammenkünfte in Sportvereinen“ nicht statthaft. Daher dürfen wir uns also nicht in Gruppen oder Kleingruppen treffen. Die Winterarbeit kann also nur in Einzeltätigkeit bewerkstelligt werden.

Damit ist auch der Windenbetrieb ausgesetzt. F-Schlepp ist möglich, wenn keine Zusammenkunft am Start stattfindet. Auch hier gilt: kein Ausbildungsbetrieb.

Auch der Charterverkehr ist z.Zt. weiterhin möglich. Das gilt nicht als Luft-„Sport“ sondern ist Luft-„Verkehr“ im Sinne der Gesetze. Wer also seine Scheinerhaltungsflüge vorhat, sollte das möglichst zeitnah tun und die passenden Flugzeuge charten, also im Vereinsflieger reservieren, denn die Lage ändert sich von Tag zu Tag. Und es wird augenscheinlich erstmal nicht besser.