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Flugbuch führen – ganz einfach, oder?

Piloten müssen ein Flugbuch führen. Das wissen wir alle. Da steht drin, wann wir womit und ggfs. mit wem von wo nach wo geflogen sind. Flugbuch führen – ganz einfach, oder? Jein. War es lange Jahre. Aber gegen einfache Regelungen in der Luftfahrt haben wir ja eine Behörde. Die EASA. Die schaffen es auch, einfache Sachen, kompliziert zu machen. So auch das Führen eines Flugbuch.

Welcher Behörde Kind bist Du?

Es fängt damit an, dass in unserem föderalen Land, manche Regelungen vom Bund kommen und manche vom Land. Wer eine vom LBA herausgegebene Lizenz hat, der muß den Regeln des LBA zur Dokumentation von Flügen folgen. Dies sind in der Regel Inhaber von CPL oder ATPL Lizenzen. Wie deren Flüge aufzuzeichnen sind steh in der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 FCL.050 bzw. im Part-FCL Original der EASA in Form einer sogenannten „Acceptable Means of Compliance“ (AMC) hier: AMC1 FCL.050. Und weil unsere hauptberuflichen Piloten schon wissen, was sie wie tun müssen, belassen wir diesen Teil des Artikels auch dabei. Ab jetzt geht es um diejenigen, bei denen gilt:

Spielregeln kommen von der Landesbehörde

Das sind die meisten von uns mit ihren SPL, LAPL und PPL Lizenzen. Für diese Kategorie Pilot gelten eine ganze Reihe von Regeln, die eher unbekannt – und gelegentlich auch überraschend – sind. Wer alles ganz genau nachlesen will, kann das hier tun. Hier mal die wesentlichen Regelungen:

Form der Aufzeichnung

Wir landesbehördlich regulierten Luftsportler müssen unsere Aufzeichnungen handschriftlich führen. Wir müssen sie „handschriftlich dauerhaft (dokumentenecht) und unmittelbar – ohne schuldhafte Verzögerung – nach jedem Flug“ vornehmen. Also: 1x im Monat oder gar Jahr Flugbuch schreiben: verboten, weil schuldhaft verzögert. Ausdrucken aus Vereinsflieger: verboten. Rumkritzeln mit dem Bleistift: verboten. Darüber hinaus haben unsere Aufzeichnungen „in gebundener Form“ zu erfolgen. Eine Sammlung von Zetteln: verboten. Ein Sammlung von zusammengeheften Zetteln: erlaubt! (Man muß also nicht zwingend ein Flugbuch zu kaufen).

Wer mehr als eine Luftfahrtzeugkategorie fliegt, dem empfehlen unsere Luftsportregulierer die Führung eines separaten Flugbuches für jede Kategorie. Also: eines für Segelflug, eines für Motorflug. Ob man auch ein separates für Motorsegler führen soll, steht nirgends. Ist vermutlich eher unnötig.

Flugbuch führen - ganz einfach, oder?
Wer mehr als eine Flugzeugkategorie fliegt, soll mehrer Flugbücher führen – sagt die EASA (Bildquelle: smithsonian)

Inhalte eines Flugbuches

Gaaanz wichtig – und vermutlich in den meisten Flugbüchern nicht ausgefüllt: Name und Anschrift des Piloten. Warum die Anschrift da rein soll, erschließt sich mir nicht. Aber irgendein Propellerhead bei der EASA wird wissen, wofür das gut ist.

Dann pro Flug, das, was wir bisher auch für normal hielten: was für’n Flugzeug, von wo nach wo usw. Keine Überraschungen an dieser Front.

Flugzeiten

Lustig hingegen wird es bei der Frage der Zeiten. Denn wir müssen unsere Zeiten nach unterschiedlichen Schlüsseln aufgeteilt aufschreiben – und genau hier ist der Haken bei vielen – vor allem Segelflug – Flugbüchern. Das kann man da nämlich häufig gar nicht eintragen. Also, es gibt folgende Zeiten:

  1. Gesamtflugzeit
  2. Flugzeit als PIC
  3. DUAL Flugzeit

Fangen wir mal beim Normalfall an – bei der sogenannten PIC Zeit. Die darf sich eintragen, wer die Rolle des verantwortlichen Piloten inne hat. Bei Einsitzern ist das einfach. Da gibbet nur einen. Bei Mehrsitzern wird’s schon schwieriger.

Flugbuch führen - ganz einfach, oder?
Welche Zeiten müssen wir aufschreiben? Auch da weiß die EASA Rat! (Bildquelle: wikimedia commons)

Wenn eine Schüler/Lehrer Combo fliegt, ist der Fluglehrer der PIC und der Flugschüler nicht. Der Lehrer schreibt sich die Gesamtflugzeit und die PIC Flugzeit auf. Der Schüler nur die Gesamtflugzeit. Wenn der Flugschüler mit Flugauftrag fliegt, ist der Flugschüler PIC. Dann schreibt der Schüler Gesamtflugzeit und PIC Flugzeit auf.

Wenn ein Lehrer einen Scheininhaber überprüft (wie bei uns meist zu Beginn des Jahres), dann ist der überprüfende Lehrer der PIC. Der Lehrer schreibt dann für sich Gesamtflugzeit und PIC Flugzeit auf. Der Überprüfling schreibt für sich die Gesamtflugzeit auf und ebenso die Zeit als DUAL Zeit. Diese Regel gilt analog für vereinsinterne Checkflüge – zum Beispiel wenn Du endlich Dein 1000er auf der Ka8 geflogen hast, um endlich Eure Kunststoff-Einsitzer zu fliegen und Du nur noch mit dem Ausbildungsleiter 10 Checkflüge bei Orkan machen musst – oder so.

Dieser Teil, wie gesagt, findet sich nur in sehr wenigen Flugbüchern. Solche Überprüfungen müssen Segelflieger gegenwärtig ja 2x in 24 Monaten machen. Diese Überprüfungen müssen im Flugbuch vom überprüfenden Fluglehrer unterschrieben sein (wie üblich unter Angabe der FI Lizenz-Nummer und des Namens). In Vereinsflieger müssen diese Flüge unter der Flugart „Ü“ vermerkt werden, sonst weiß vereinsflieger nicht, dass Ihr eine Überprüfung geflogen seid. Die Konsequenz wäre, dass Ihr vom Fliegen ausgeschlossen seid.

Aber was genau ist Flugzeit? Auch da haben sich unsere EASA Experten Gedanken gemacht und das genau geregelt:  bei „Flugzeugen, Reisemotorseglern und Luftfahrzeugen mit vertikaler Start- und Landefähigkeit“ ist das die Zeit vom Verlassen der Parkposition bis zum Abstellen an der Parkposition – üblicherweise als Blockzeit bezeichnet (hier frage ich mich ja ernsthaft, gibt’s auch horizontale Start- und Landefähigkeit?). Die gehört ins Flugbuch – auch wenn wir im LSV Grenzland e.V. die echte Flug-Zeit zur Gebührenberechnung verwenden. Bei Segelflugzeugen ist die Flugzeit die „Gesamtzeit ab dem Zeitpunkt, zu dem das Segelflugzeug den Startlauf beginnt, bis zu dem Zeitpunkt, zu dem das Segelflugzeug am Ende des Fluges endgültig zum Stillstand kommt“. Das ist das, was unser Starschreiber  – wenn er denn aufmerksam ist – in Vereinsflieger eingetragen hat.

Platz sparen: Sammeleinträge

Wer an einem Tag mit einem Flugzeug mehrere Flüge unternimmt und der zeitliche Abstand dieser Flüge nicht mehr als 30min beträgt, der darf diese Flüge in Form von Sammeleinträgen (so ähnlich, wie im Bordbuch eines Flugzeuges) dokumentieren. Das ist insbesondere bei vielen aufeinanderfolgenden Gastflügen oder für Fluglehrer schick. Erfordert aber ein Flugbuch, in dem man pro Zeile eine Anzahl von Landungen dokumentieren kann.

Flugbücher

Viele – vor allem Segelflug-orientierte – Flugbücher genügen in ihrer Struktur diesen Vorgaben nicht oder nur unzureichend. Flugbuch führen – ganz einfach, oder? Eben nicht. Bei Ülis Segelflugbedarf gibt es jetzt zwei Flugbücher, die wohl diesen Anforderungen entsprechen (die in ihrer Verarbeitung aber eher jämmerlich sind – aber laut Üli naht Rettung – eine „Highend-Variante“ ist in Arbeit – ich werde berichten). Bei Fischer Flugzeugservice gibt’s auch ein EASA konformes Flugbuch in ansprechendem Design (und mit Lasche für Lizenzen) und weniger mit dem „Schulhefte ‚raus, wir schreiben ein Diktat“-Feeling des Erstgenannten .

Vermutlich existieren weitere Varianten, aber ich hatte keine Lust, auf die Googelei  dazu. Wenn jemand noch mehr EASA konforme Flugbücher kennt, einfach melden, dann füge ich das hier an.