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Achtung: JAR-FCL Medicals

Achtung: JAR-FCL Medicals

Bitte beachtet diese weitere Unfasslichkeit fliegerischer Gesetzgebung:

Inhaber eines flugmedizinischen JAR-FCL Tauglichkeitszeugnises verlieren ab dem 9. April 2017 ihre Tauglichkeit, auch dann, wenn dies laut Aufdruck noch eine längere Gültigkeit (also über den 08. April 2017 hinaus) ausweist, siehe dazu VO(EU) Nr. 1178/2011 Teil-MED

Betroffene Flugschüler und Piloten wenden sich bitte an ihren flugmedizinischen Sachverständigen (Fliegerarzt).

Der Aeroclub NRW hat hier Beispiele für gültige/nicht gültige Medicals.

Euer Vorstand